Presseaussendung des ÖGB zum Aktionstag gegen Prekarisierung:
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ÖGB-Bachner: Atypische Beschäftigung darf nicht zur Armutsfalle werden
Utl.: ÖGB fordert volle arbeitsrechtliche Gleichstellung
Wien (ÖGB) – 249.000 der 3,5 Millionen Erwerbstätigen in Österreich sind trotz Arbeit armutsgefährdet. Besonders gefährdet sind ArbeitnehmerInnen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Sie haben ein geringes bis sehr geringes Einkommen, hinzu kommt die fehlende arbeitsrechtliche Absicherung. “Frauen, junge Menschen und ältere ArbeitnehmerInnen sind verstärkt betroffen“, sagt ÖGB-Vizepräsidentin Roswitha Bachner. Eva Scherz, GPA-DJP-Expertin, fordert die soziale Absicherung der WerkvertragsnehmerInnen.
Der ÖGB setzt sich seit langem für eine Verbesserung der Situation von atypisch Beschäftigten ein. Diesem Einsatz ist es zu verdanken, dass freie DienstnehmerInnen seit 1. Jänner 2008 mehr Rechte haben. Mit Arbeitslosenversicherung, Insolvenzentgeltversicherung, Krankengeld ab dem vierten Krankheitstag, Wochengeld, betrieblicher Mitarbeitervorsorge und Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer sind sie sozialrechtlich gleichgestellt. “Jetzt muss die arbeitsrechtliche Gleichstellung kommen“, sagt Bachner. Freie DienstnehmerInnen haben weiterhin keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Sonderzahlungen, Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz gelten für sie nicht. Für “Neue Selbstständige” gibt es erst ab 1. Jänner 2009 eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. “Die Situation dieser ArbeitnehmerInnen bleibt damit äußerst prekär“, betont Bachner.
Besonderer Handlungsbedarf besteht angesichts der Zunahme von atypischen Beschäftigungsformen. 2007 gab es bereits rund 70.000 freie DienstnehmerInnen, 38.000 “Neue Selbstständige”. Mehr als 245.000 Menschen waren geringfügig beschäftigt.
Der ÖGB setzt sich weiter für atypisch Beschäftigte ein und fordert 1.000 Euro Mindestlohn für alle vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen. Hier ist bereits viel passiert. Für 20.000 ArbeitnehmerInnen muss aber noch weitergekämpft werden. Sie erhalten noch keine 1.000 Euro Mindestlohn. Die Sozialpartner wollen bis 2009 den Mindestlohn in allen Branchen umsetzen. Mit Ausnahme von Minimaleinkommen bis 50 Euro muss es für alle ArbeitnehmerInnen eine verpflichtende Sozialversicherung geben. Der ÖGB fordert weiters eine Verdoppelung der Negativsteuer auf 220 Euro. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung muss so schnell wie möglich umgesetzt werden. Und die Steuerreform muss schon 2009 kommen. “Mit der Entlastung von BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen darf nicht länger gewartet werden“, sagt Bachner.
“Es sind im letzten Jahr viele notwendige sozialrechtliche Verbesserungen für Freie DienstnehmerInnen erreicht worden. Doch nun muss auch die arbeitsrechtliche Sicherheit folgen und die Einbeziehung in den Kollektivvertrag. Wir wollen außerdem eine vergleichbare soziale Absicherung für WerkvertragsnehmerInnen erreichen, insbesondere was Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Alter betrifft“, so Eva Scherz, GPA-DJP-Expertin.
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